Halber Preis? Cost-Sharing als kundenorientierte Win-Win–Situation.

Die Beauftragung eines guten Architekturfotografen kann komplex, zeitaufwendig und auch teuer sein. Aber oft nur deshalb, weil Unternehmen dies nicht alle Tage machen und nicht wissen, worauf es ankommt. Viele Firmen geben dadurch zu viel Geld aus oder lassen einfach weniger Projekte fotografieren – beides dient nicht unbedingt dem Unternehmen. Es gibt aber einen Weg, wie Sie Ihre Kosten bei gleichbleibender Qualität deutlich senken können.

90% der Unternehmen zahlen zu viel für gute Architekturfotos.

Uli Koller

Die Idee ist simpel, mehrere Firmen beauftragen einen Fotografen. Doch was sie neben der gemeinsamen Leidenschaft für ein konkrete Projekt noch teilen, und was darüber hinaus die genauen Vorteile für alle sind, darum geht’s in den kommenden Zeilen.

Hochwertige Bilder zu einem deutlich reduzierten Preis.
Was anfangs zu gut klingt um wahr zu sein, ist tatsächlich ohne viel Aufwand möglich. Möchten neben dem eigentlichen Auftraggeber noch weitere Projektpartner Bilder der Fotoproduktion erwerben, geht das ganz einfach.
Lösung: Die Gründung einer Einkaufsgemeinschaft, zu der sich die Partner im Vorfeld zusammenschließen. Aber das Beste daran ist, Honorar, Bildbearbeitung, Basis-Nutzungsrechte sowie Spesen werden vollständig unter den Partnern geteilt! Daher auch der Begriff Partnermodell oder Cost Sharing.

Kontrolle darüber, wie Ihr Projekt öffentlich wahrgenommen wird.
Es gibt kaum Schlimmeres, als wenn Ihre kreative Arbeit auf diversen Webseiten und Portalen mit fremden und miesen Bildern präsentiert wird. Solche Aufnahmen werfen einen schlechtes Licht auf die Arbeit aller Beteiligten, und das Nervige ist, sie können im Nachhinein gar nichts dagegen tun! 
Lösung: Einheitliches Bildmaterial schaffen, welches von allen beteiligten Partnern gemeinsam genutzt wird und schlußendlich eine stringente und hochwertige öffentliche Wahrnehmung Ihres Projekts sichert.

Das Sagen, wie viele Fotografen Ihre Immobilie durchstreifen.
Stellen Sie sich vor, jeder Beteiligte am Projekt (Architekt, Möbelhersteller, Bodenbelag, Akustiker, Lampenhersteller, …) kommt mit einem eigenen Fotografen an. Sie als Besitzer bzw. die Mitarbeiter in dem Büro müssen nun mehrere Aufnahmetermine wahrnehmen und werden irgendwann nicht mehr kooperativ sein. Doch für gute Bilder braucht es auch eine gute Zusammenarbeit.
Lösung: Die Beauftragung eines einzigen Architekturfotografen, der die Wünsche aller Partner berücksichtigt und das alles an einem Termin schafft.

Höherer Verwertungsgrad der Bilder.
Wir Fotografen schaffen Bilder, die gesehen werden wollen. Die Lizenzierung ein und des selben Bildes an mehrere Kunden ist für uns Fotografen eine lohnende Sache, zumal der Aufwand des Fotografierens und der Bearbeitung sich nur einmal zu Buche schlägt. Firmen, welche nicht an der Fotoproduktion beteiligt waren, zwecks Lizenzierung im Nachhinein zu kontaktieren ist oft mühsam und zeitraubend. Umso besser, wenn von Anfang an klar ist, dass mehrere Auftraggeber die Fotos bzw. die Nutzungsrechte dafür erwerben möchten.


Alleinige Beauftragung.
Ein Architekt beauftragt mich ein von ihn entworfenes Bürogebäude zu portraitieren. Das Honorar beinhaltet das Fotografieren vor Ort, den digitalen Workflow, die Basis –Nutzungsrechte an 12 finalen Bildern plus Reisespesen. Insgesamt belaufen sich die Kosten für den Auftraggeber auf 1.400 Euro.

Beauftragung durch Einkaufsgemeinschaft.
Der selbe Architekt schließt sich im Vorfeld mit 2 Partnerfirmen oder Gewerken (Möbel, Böden, Innenarchitektur, Fenster & Türen, Fassade, …) zusammen, die auch Interesse an guten Bildern haben. Durch den Erwerb der Nutzungsrechte an den Bildern formen diese Partner nun eine Einkaufsgemeinschaft und teilen die entstehenden Honorarkosten unter sich auf. Wichtig: Für jeden zusätzlichen Partner erhöhen sich die Honorarkosten um ein Drittel. Damit wird der zusätzliche Aufwand im Vorfeld, bei der Koordination der Partner sowie der unterschiedlichen Rechnungslegung abgedeckt. Bei diesem Projekt belaufen sich die Honorarkosten auf 2.324 Euro (1.400 Euro + 33% + 33%), dividiert durch die Anzahl der Partner ergibt das reduzierte Honorarkosten von 775 Euro. Verglichen zur alleinigen Beauftragung stellt das eine Ersparnis von bis zu 45 Prozent für jeden dar!

Der Architekt als ursprünglicher Auftraggeber nimmt die 12 Bilder mit den Basis-Nutzungsrechten.

Der Fassadenbauer nimmt die 12 Bilder mit den Basis-Nutzungsrechten – und beauftragt zusätzlich noch 3 Bildretuschen (das Nachbarhaus ihn stört und wird entfernt).

Die Tischlerin nimmt die 12 Bilder mit den Basis-Nutzungsrechten – und erwirbt noch zusätzlich die erweiterten Nutzungsrechte an 4 Bildern für die Weitergabe an Dritte (weil ihre Arbeiten in einer kostenpflichtigen Publikation veröffentlicht werden).

Cost-SharingDer ArchitektDer FassadenbauerDie Tischlerin
Honorarkosten pro Partner775,—775,—775,—
aufwändige Bildretuschen*320,—
zusätzliche Nutzungsrechte*600,—
Alleinige Beauftragung1.400,—1.720,—2.000,—
Kosten pro Partner
Vorteil durch Cost-Sharing
775,—
(45 % Ersparnis)
1.095,—
(37 % Ersparnis)
1.375,—
(31 % Ersparnis)
* individuelle Wünsche fallen nicht in den gemeinsamen Topf und sind eigens zu tragen.

Eine Einkaufsgemeinschaft ermöglicht auch kleineren Unternehmen ihre Arbeiten mit gutem Bildmaterial zu präsentieren. Ein Auftrag, der zunächst teuer erscheint, wird für alle viel günstiger. Eine Win-Win–Situation für alle Beteiligten.


Was könnten die ersten Schritte sein?

Wir empfehlen Ihnen, zuerst die Idee mit 1-3 Partnerfirmen zu teilen, verlinken Sie diese zu dieser Seite und suchen dann das Gespräch mit mir, um zu sehen, ob sich das Objekt dafür eignet und wie groß das Potential der Kostenteilung und der damit verbundenen Ersparnis sein kann.

Welche Voraussetzungen müssen für Cost Sharing erfüllt sein?

Die Einkaufsgemeinschaft muß sich vor Produktionsbeginn zusammenschließen und beauftragen. Wir wissen, jeder Partner hat unterschiedliche Bedürfnisse bei der Wahl der Motive bzw. oder legt den Fokus auf andere Details oder Gewerke. Gerne gehen wir in einem (Online)treffen auf Bildwünsche ein, erstellen eine Motivliste oder versuchen Renderings so detailgetreu wie möglich umzusetzen. Jede Partner soll sicher gehen können, genau die Bilder zu erhalten, die er für seine Zwecke benötigt.

Gibt es ein Maximum an Partner?

Ich empfehle, das Projekt mit 1 bis 3 weiteren Parteien zu teilen. Je mehr Teilnehmer an Bord sind, desto höher ist zwar die Ersparnis – aber auch der Aufwand bei der Organisation. Aus Erfahrung heraus wissen wir, daß das Cost Sharing Modell die besten Ergebnisse produziert und am effizientesten funktioniert, wenn sich eingespielte und vertraute Teams zusammenschließen. Das können z.B. ausführende Firmen und Gewerke (z.B. die bevorzugte Tischlerei, Fenster- und Türenhersteller, …) sein, denen man vertraut und schon lange zurückgreift. Wichtig ist eine schriftliche Zusage über die Beteiligung an der Einkaufsgemeinschaft vor Produktionsbeginn, die Abrechnung erfolgt dann später einzeln pro Projektpartner.

Braucht es einen zentralen Ansprechpartner?

Bestimmen Sie einen Auftraggeber, der das Projekt leitet und mit mir als Architekturfotograf kommuniziert. Auf diese Weise kann das Projekt mühelos abgewickelt werden, die Beteiligten werden nicht mit zu vielen Informationen überhäuft, und es kommt nicht zu Missverständnissen und Verzögerungen. Die Koordination zwischen den verschiedenen Parteien erfordert klare Absprachen bezüglich Termine, Bildrechte und spezifischen Wünsche und Anforderungen an das Bildmaterial.

Kann sich jeder beteiligte Partner Bildmotive wünschen?

Idealerweise definiert jede beteiligte Partei die Motivwünsche, so kann ich sichergehen, dass jeder Partner das bekommt, was an Bildmaterial benötigt wird. Zudem müssen sich alle Beteiligten auf einen Stil und das Qualitätsniveau einigen, das von mir als Fotograf umgesetzt werden soll.

Welche Herausforderungen könnten entstehen?

Um von solch einer Kooperation zu profitieren, ist eine gute Vorbereitung essentiell. Teilen Sie Ihre Vision deutlich mit und stellen Sie sicher, dass alle Beteiligten sich über den Umfang des Projekts im Klaren sind. Eine reibungslose Kommunikation und gegebenenfalls ein Koordinator können den Unterschied am Weg zu einer erfolgreichen Kostenteilungs-Initiative ausmachen.

Interesse an den Fotos im Nachhinein.

Wenn nach dem Shooting eine unbeteiligte Firma auftaucht und die Bilder auch verwenden möchte, wird diese den normalen Lizenzsatz zahlen müssen. Der ist aber deutlich höher als jener, den die Firma bei einer Kostenteilung bezahlt hätte. Der Grund dafür ist ganz einfach. Meine Kunden haben alle Anstrengungen im Vorfeld übernommen, Partner ins Boot geholt, Bildauswahlen getroffen – und wissen oft auch nicht 100%ig wie die endgültigen Bilder aussehen werden. Ein unbeteiligter Dritter würde sich einfach in das gemachte Nest setzen und weiß nach dem Shooting genau, wofür er bezahlt. Das finden wir gegenüber den ursprünglichen Auftraggebern nicht fair.

Wer bekommt die Rechnung?

Im Normalfall stelle ich die Rechnung an die einzelnen beteiligten Partner. Das ist transparenter und ermöglicht vor allem genauere Abrechnung individueller Vereinbarungen wie Bildretuschen und Nutzungsrechte. Auf Wunsch kann ich aber auch eine Gesamtrechnung an den Auftraggeber stellen, der diese dann unter den beteiligten Partnern und sich aufteilt.

Für wen lohnt sich das Cost Sharing Modell?

Für alle, die für deutlich geringere Produktions- und Lizenzkosten Zugriff auf eine große Auswahl an Bildern des Bauwerks wünschen. Vorteil ist auch, dass man sich im Vorfeld mit konkreten Motivwünschen einbringen kann.

Für wen lohnt sich das Cost Sharing Modell NICHT?

Für jene, die maximal 2-3 Motive aus der gesamten Auswahl benötigen. Da ist in der Regel der nachträgliche Lizenzerwerb beim Fotografen sinnvoller. Mit dem Nachteil, dass man an Motiven nehmen muss was da ist.


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